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Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem am Freitag veröffentlichen Urteil (Aktenzeichen: 17 U 192/10) Banken untersagt, Bearbeitungsgebühren für Darlehensverträge zu erheben. 
 Im Urteil heißt es unter anderem, dass entsprechende Klauseln, dass Kunden zwei Prozent aus dem Darlehensvertrag mindestens jedoch 50 Euro als Bearbeitungsgebühr bezahlen müssen, unwirksam sind.
 Der Senat hat allerdings die Revision für die Beklagte zugelassen, da der Bundesgerichtshof in dieser strittigen Frage noch keine grundsätzliche Entscheidung getroffen hat.
 Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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