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Viele Sparer befürchten, dass durch die aktuelle Schuldenkrise mehrerer europäischer Staaten Banken wie 2008 in den Abgrund gerissen werden. Sie fürchten um ihr Erspartes. Aber vertraut man dem Urteil von Experten, so gibt es keinen Anlass, sich mit derlei Ängsten um den Schlaf zu bringen. 
Denn schon per Gesetz sind hierzulande Guthaben auf dem Girokonto, Sparbucheinlagen, Termingelder und auf den Namen des Kunden lautende Sparbriefe bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je Kunde im Fall der Insolvenz einer Bank geschützt. Vorausgesetzt, es handelt sich um ein deutsches Institut oder die Niederlassung einer Bank aus dem europäischen Wirtschaftsraum. Hier ist das Land des Hauptsitzes entscheidend. Die türkische Denizbank beispielsweise hat ihren Hauptsitz in Österreich, die Demirhalkbank in den Niederlanden. Vorsicht ist angebracht, wenn Banken mit Hauptsitz im Ausland keine eigene deutsche Gesellschaft, sondern nur Niederlassungen betreiben. Diese unterliegen nicht der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung.
Sicherungsgrenzen freiwilliger Sicherungseinrichtungen wie dem Fonds des Bundesverbands deutscher Banken gehen dabei sogar weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Der sichert je Kunde mindestens 1,5 Millionen Euro ab. Und auch die Kunden der Sparkassen und der Volks- und Raiffeisenbanken, die über eigene Sicherheitseinrichtungen verfügen, sind geschützt. Gerät ein Institut in Schwierigkeiten, stehen alle anderen des Verbunds dafür gerade. Einen Rechtsanspruch auf Einlagensicherung gibt es aber nicht.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller