Bei dem Relax-Express-Zertifikat mit der WKN HV2D8D handelt es sich um ein Zertifikat der UniCredit Bank AG aus dem Jahr 2007, welches zum 02.02.2011 fällig war.
Die UniCredit Bank AG hatte das Zertifikat dabei so konzipiert, dass der Anleger auf die Entwicklung von drei Aktienkursen setzte. Bei den Aktien handelte es sich um die Aktien der Deutsche Bank AG, der E.ON AG und der Volkswagen AG. Das Zertifikat war auf eine Laufzeit 3 Jahre und 6 Monate ausgelegt, wobei jedoch die Möglichkeit bestand, dass eine vorzeitige Rückzahlung erfolgt. Zu dieser vorzeitigen Rückzahlung sollte es dann kommen, wenn die Aktienkurse aller drei Aktien an vorher definierten Stichtagen mit mindestens 90 % Ihres Startkurses schließen. Zusätzlich sollte in diesem Fall noch eine angenehme Rendite gezahlt werden. Selbst wenn einer, zwei oder gar alle drei Kurse unter die 90 % Schwelle gefallen sein sollten, würde die Rendite noch ausgezahlt werden, solange keiner der drei Kurse in dem gesamten Zeitraum bis zu dem Stichtag 50 % des Anfangskurses unterschritten hatte. Sollte jedoch auch nur einer der drei Aktienkurse die Schwelle von 50 % des Anfangskurses unterschritten haben, entfiele nicht nur die Rendite, sondern es würde auch in Zukunft weder eine Rendite noch eine vorzeitige Rückzahlung geben.
„Anleger wurden mit der dreimaligen Chance auf eine attraktive Rendite, einem 50 % Sicherheitspuffer gelockt und der Chance auf eine vorzeitige Rückzahlung gelockt. Auf die bestehenden Risiken des Zertifikates wurde von Seiten der Banken, Anlageberatern und Anlagevermittlern meistens nicht hingewiesen.“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Gründer der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Hierbei ist insbesondere das Verlustrisiko zu nennen, welches häufig unter den Teppich gekehrt wurde. Wenn nämlich auch nur einer der Kurse während der gesamten Laufzeit die Schwelle unterschreitet, erhält der Anleger nicht das eingesetzte Kapital in voller Höhe zurück, sondern nur entsprechend der Aktie, welche sich am schlechtesten Entwickelt hat. Im Falle des oben genannten Zertifikates bedeute das, dass die Anleger im Februar 2011 nur 48.46 % ihres eingesetzten Kapitals zurückerhalten haben und eine Rendite nie ausgezahlt wurde.
Überrascht wanden sich viele der geschädigten Anleger an ihre Banken und Berater und verlangten zu wissen, wie dies passieren konnte, nachdem immer mit den großen Chancen und vermeintlicher Sicherheit geworben wurde. Standarderwiderung hierauf war, dass eine ordnungsgemäße Risikoaufklärung erfolgt sei, aber die Bankenkrise im Jahr 2008 schlichtweg nicht vorhersehbar gewesen sei.
„Anleger sollten unbedingt einen spezialisierten Anwalt aufsuchen und prüfen lassen, ob ihnen Ansprüche gegen Bank oder Vermittler zustehen.“, empfiehlt Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller. „Ob wirklich eine anleger- und anlagegerechte Beratung erfolgte, lässt sich nur anhand des Einzelfalles genau sagen.“
Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller steht geschädigten Anlegern mit seinen mehr als 15 Jahren Erfahrung im Anlegerschutz gerne zur Seite und prüft umfassend ihre Ansprüche.
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