Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht
Bau-und Architektenrechtliche Streitfälle – Wir unterstützen Sie
Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht
Bau- und Architektenrechtliche Streitfälle – Wir unterstützen Sie
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller bietet zu diesem Schwerpunktbereich zwei weitere besondere Serviceangebote:
- Anwaltliche Baubegleitung – Damit Ihre Wunschimmobilie nicht zum Albtraum wird
- Neuer Service der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller – Baubiologie
- Partner-Unternehmung: Hausverwaltung Cäsar-Preller
Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller beschäftigt sich seit nunmehr 21 Berufsjahren schwerpunktmäßig mit dem Bau- und Architektenrecht. Seit über zehn Jahren besitzt er die Fachanwaltschaft für das Bau- und Architektenrecht. Dabei vertritt er private Bauherren, genauso wie Generalübernehmer, Bauträger, Bauunternehmen und Handwerker.
Neben den fachlich-rechtlichen Kenntnissen besitzt Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller auch umfassende Kenntnisse in bautechnischen Fragen. Diese Fachkompetenzen, verbunden mit der 21jährigen beruflichen Praxis, bedeutet für den/die Rechtsuchende/n eine große Expertise im Bereich Architektenrecht & Baurecht.
Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller ist gleichzeitig auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Viele Bausachen sind gleichzeitig verknüpft mit Finanzierungsfragen. Aus Synergie der beiden Fachanwaltschaften ergibt sich eine sehr hohe Problemlösungskompetenz für die Mandanten/innen.
Joachim Cäsar-Preller
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmanagement
Fachanwalt für Bau- und Achitektenrecht
Anwalt für Immobilienrecht
Privatdozent an der Hochschule Fresenius Wiesbaden
- 0611 450 230
Schnell - kostenfrei - kompetent
Wir helfen Ihnen zu Ihrem Recht mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung.
1. Kostenlose Ersteinschätzung
Füllen Sie unser Formular aus und wir sagen Ihnen, welche Ziele wir idealerweise für Sie erreichen können.
2. Vertretung durch uns
Sie erteilen uns ein Mandat und wir vertreten Sie außergerichtlich und bei Notwendigkeit vor Gericht.
3. Sie kommen zu Ihrem Recht
Wir helfen Ihnen bei allen notwendigen Schritten zu Ihrem Recht.
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