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Die wichtigsten Rechtsakten beim Bauen sind der Bauvertrag und die Bauabnahme. Das Abnahmeprotokoll ist Teil der offiziellen Bauabnahme. Im Abnahmeprotokoll werden die Mängel aufgezählt, die das Objekt noch aufweist. Der Bauherr kann in das Protokoll Details aufnehmen, die er als nicht vertragsmäßig empfindet. Wenn der Bauherr erhebliche Zweifel am Bau selbst hat, kann er diese dort auflisten; es muss sich hierbei nicht zwangsweise um sichtbare Schäden handeln. 
In manchen Fällen haben Bauunternehmer und Bauherr im Vertrag eine Vertragsstrafe vorgesehen, falls das Gebäude nicht zum richtigen Zeitpunkt fertig gestellt wird. Der Anspruch auf solch eine Vertragsstrafe muss in das Abnahmeprotokoll eingetragen werden, sonst ist sie nicht rechtskräftig und geht somit verloren. Wenn der Bauherr die Mängel nicht einträgt und das Haus trotzdem abnimmt, hat er die Rechte auf Nachbesserung verloren. Nur auf Schadensersatz kann sodann noch vor Gericht geklagt werden.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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