Bausparkassen können eine gute Alternative zur Geldanlage sein und bewerben zurzeit ihre Angebote mit hohen Zinssätzen. „Verbraucher sollten aber aufpassen und großen Wert auf eine gute Beratung vor Abschluss eines Bausparvertrages legen.“, rät Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Passieren während einer Beratung zu einem neuen Bausparvertrag Fehler, können Verbraucher erhebliche Nachteile haben. „Unter Umständen zahlen Verbraucher so viel zuviel, kommen viel später als geplant in ihr neues Eigenheim oder müssen viel zu hohe Tilgungsraten zahlen.“, so Cäsar-Preller.
Die Tester von „Stiftung Warentest“ veröffentlichten vor kurzem einen Test, in welchem sie alle 20 deutschen Bausparkassen testeten, wobei die von Stiftung Warentest gestellten Testkunden sich von jeder Bausparkasse in jeweils sieben Terminen beraten ließen. „Das Testergebnis lässt noch viel Luft nach oben.“, kommentiert Cäsar-Preller das Test-Fazit von Stiftung Warentest. Insgesamt bewertete Stiftung Warentest beim Beratungstest nur vier Bausparkassenanbieter mit „gut“, die meisten bewegten sich im Bereich „befriedigend“ bzw. „ausreichend“, vier Anbieter bekamen gar nur ein „mangelhaft“ – kein wirklich gutes Ergebnis!
Beim Test war die Fallkonstellation für Beratungsgespräche immer gleich: In 10 Jahren sollte ein Eigenheim finanziert werden, wobei monatlich maximal 400 € zum Sparen sowie ein Tagesgeldkonto mit 15.000 € zur Verfügung waren. Am Ende des Tests lagen zwischen guten und schlechten Angeboten ganze 13.000 €.
Im Test war ein bunter Strauß von Fehlern zu beobachten: Beispielsweise war die angesetzte Bausparsumme viel zu hoch kalkuliert, so dass die Kunden mitunter länger als 12 Jahre auf Zuteilung ihres Bausparbetrages hätten warten müssen. Teilweise sollten die Testkunden auch „zu viel sparen“, so dass die Sparsumme sogar doppelt so hoch wie ein späteres Darlehen ausgefallen wäre. „In solch einem Fall wäre natürlich jeglicher Vorteil eines günstigen späteren Kredites zunichte gemacht.“, meint Cäsar-Preller.
Ferner wurden im Test auch zu hohe Tilgungsraten gewählt. In einem Fall hätte ein Testkunde später über 1.500 € bei einem Einkommen von 2.200 € zurückzahlen müssen – nicht optimal. Auch wurde teilweise versäumt, eine mögliche „Riester-Förderung“ zu berücksichtigen, womit Kunden zusätzliche Vorteile entgangen wären. Auch bei Erstellung von Angeboten gab es Mängel; teilweise fehlten wichtige Informationen oder es wurden nur „Schmierzettel“ für Testkunden mit nach Hause gegeben.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller rät allen Verbrauchern, auf eine umfangreiche und seriöse Beratung zu achten. „Aber auch bei einer guten Beratung sollte man vor Abschluss eines Bausparvertrages sein Angebot auf Herz und Nieren prüfen sowie gegebenenfalls auch nochmal beim Anbieter nachfragen, um böse Überraschungen zu vermeiden.“
Rechtsanwalt Cäsar-Preller berät als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bundesweit Verbraucher kompetent auch in sämtlichen Finanz- und Kapitalanlagefragen und macht sich leidenschaftlich für Verbraucherschutz stark.
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