Wie der Bundesgerichtshof nunmehr entschieden hat, haben Banken ihren Kunden selbst die Bearbeitungsgebühren zu erstatten, welche sie vor 10 Jahren kassiert haben, hierauf macht der Wiesbadener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller aufmerksam.
In dem angesprochenen Urteil entschied das höchste deutsche Zivilgericht, dass die Verjährungsfrist erst mit Ablauf des Jahres 2011 begonnen hat zu laufen. Damitlaufen die Verjährungsfristen für Darlehen, welche zwischen 2004 und 2011 abgeschlossen wurden, Ende dieses Jahres aus. Danach ist eine Zurückforderung der zu Unrecht gezahlten Bearbeitungsgebühren nicht mehr möglich.
Um die drohende Verjährung zu verhindern reicht die schriftliche Geltendmachung bei den betroffenen Kreditinstituten nicht aus, vielmehr sind verjährungshemmende Maßnahmen wie der Erlass eines Mahnbescheides, die Einreichung eines Güteverfahren oder die Erhebung einer Klage nötig, erläutert der Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Aufgrund der eindeutigen Rechtslage stehen die Chancen für die Darlehensnehmer durchaus gut, ihre Bearbeitungsgebühren zurückzubekommen, soweit die genannte Verjährungsproblematik beachtet wird.Jedoch stellen sich einige Banken quer oder versuchen die fordernden Kunden in die Verjährung zu treiben. Im Falle dieser Strategie der Banken empfiehlt Cäsar-Preller die unmittelbare Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwaltes.
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