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Zurzeit verlangt die Finanzagentur des Bundes von langjährigen Kunden eine beglaubigte Ausweiskopie. Das Geldwäschegesetz schreibe vor, nun auch die Staatsbürgerschaft und den Geburtsort zu speichern. 
Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Vereine dürfen nicht die Übereinstimmung einer Ausweiskopie mit dem Original beglaubigen. Beglaubigen dürfen nur Notare, Behörden wie Gemeinde- und Stadtverwaltungen sowie Ortsbürgermeister oder Pfarrämter von öffentlich-rechtlich organisierten Kirchen. 
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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