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Die Bundesregierung will die Provisionen für die Vermittlung von privaten Krankenversicherungen ab 2012 gesetzlich begrenzen.
Ein Gesetzesantrag der CDU/CSU-Fraktion sieht vor, dass Vermittler dafür höchstens acht Monatsbeiträge erhalten sollten. Außerdem sollen Vermittler mehr zurückzahlen, wenn ein Kranken- oder Lebensversicherungsvertrag in den ersten fünf Jahren beendet wird. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hatte bereits Anfang des Jahres die enormen Provisionen in der privaten Krankenversicherung von bis zu 14 Monatsbeiträgen kritisiert.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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