Für Betroffene können Behandlungsfehler schwere Folgen haben. Die wenigsten Patienten wissen dann, wie sie zu einer Entschädigung kommen. Gerade von ihrer Krankenkasse werden sie dann oft allein gelassen, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Eigentlich müssen Krankenkassen ihre Versicherten nach einem Behandlungsfehler unterstützen und Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Fehler muss aber bei einer Kassenleistung passiert und zudem nicht verjährt sein.
Eine Studie ergab, dass die befragten Kassen zwar ihre Patienten bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler unterstützen – aber nur 4 Prozent schicken ein Anschreiben an ihre Versicherten.
Die Krankenkassen sind nun sei Februar 2013 verpflichtet, ihre Versicherten bei einem Behandlungsfehler mit Informationen zu versorgen und ihnen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüche zu helfen.
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