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Wer behauptet, dass ein Testament gefälscht sei, muss die Kosten für einen Gutachter selber zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht München.
Ein Fall:
Eine Erblasserin hatte ihr Testament handschriftlich geschrieben. Dieses hat sie dannin amtlicher Verwahrung abgegeben. In dem Testament wurde eine Alleinerberin genannt. Als die Frau starb, wollte die Nichte der verstorbenen Frau erben und behauptete das Testament sei gefälscht.
Das Gericht folgte dem nicht und stellte den Erbschein aus. Jedoch sollte die Alleinerbin die Kosten des Gutachters bezahlen. Sie klagte dagegen und hatte Erfolg, denn der Gutachter muss von dem bezahlt werden, der die unrichtige Behauptung in einem Erbscheinverfahren aufgestellt hat, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
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