Ein Haustier kann dem Besitzer nur weggenommen werden, wenn die Behörde die Verfügung auch ausreichend begründen kann, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Zunächst kann die Behörde den Erlass auch nur mündlich verkünden, allerdings muss kurz darauf eine schriftliche Anordnung folgen.
Wenn Haustiere offensichtlich vernachlässigt werden oder Verhaltensstörungen aufweisen, die als schwer eingestuft werden, kann dem Halter das Tier weggenommen werden. In der Übergangszeit muss der Halter dann auch für die Unterkunft des Tieres zahlen. Die Tiere dürfen nur für immer von dem Halter weggenommen werden, wenn sichergestellt ist, dass der Halter das Tier auch langfristig nicht mehr artgerecht hält. In einer vorgeschriebenen Frist muss der Halter nachweisen, dass er das Tier artgerecht hält. In manchen Fällen soll nur die Vermehrung der Tiere verhindert werden, so dass man zu anderen Mitteln greift und die Tiere nicht beschlagnahmt.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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