Der Bundesgerichtshof hat klargestellt:
Für die Benachrichtigung an Ihre Kunden, dass der Einzug gescheitert ist, darf die Bank keine Gebühren kassieren. Die Richter beanstandeten damit eine Klausel in den Geschäftsbedingungen der Sparkassen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Gleichzeitig wird klargestellt, dass die Institute Gebühren kassieren dürfen, sobald die neuen Geschäftsbedingungen nach europäischem Recht gelten und das Einzugsverfahren umgestellt ist. Die Höhe der Gebühren ist noch unklar.
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