„Das, was wir gemacht haben, war Betrug, ja.“ Diese Aussage zum VW-Abgasskandal kommt nicht von irgendjemandem, sondern vom VW-Chef Herbert Diess persönlich. Die Worte fallen nicht hinter verschlossenen Türen, sondern vor laufenden Kameras in der ZDF-Talkshow Markus Lanz vom 18. Juni 2019.
So viel Offenheit im Abgasskandal ist neu. In den USA hat VW den Betrug zwar eingestanden, in Deutschland solche Vorwürfe aber immer weit von sich gewiesen. Im Februar hatte eine VW-Vorständin noch behauptet, dass den Kunden im Abgasskandal „weder Verluste noch Schäden“ erlitten hätten. Nun spricht der VW-Chef öffentlich von Betrug. Das hört die Rechtsabteilung von Volkswagen natürlich gar nicht gern. Sie rudert zurück. Die Aussagen seien nicht im rechtstechnischen Sinne zu verstehen und an der rechtlichen Position bei Volkswagen würde sich dadurch nichts ändern. Heißt: Bei VW spricht man lieber weiterhin von Umschaltlogik als von Abgasmanipulationen und ist sich keiner Schuld bewusst.
Betrugs-Aussage wiegt schwer
Sind die Aussagen des VW-Chefs, dass VW betrogen habe, damit ohne Bedeutung? „Die Aussagen lassen sich nicht mehr einfach wegwischen und wiegen schwer – auch bei Schadensersatzklagen gegen VW. Bisher fährt VW die Strategie, keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet und nicht getäuscht zu haben. Diese Argumentation lässt sich kaum noch aufrechterhalten. Denn es ist davon auszugehen, dass der VW-Chef weiß, was er sagt, wenn er von Betrug spricht und dass er keine unbedachten Aussagen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal von sich gibt“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
LG Oldenburg bezieht Aussage des VW-Chefs ein
Ähnlich sieht es auch das Landgericht Oldenburg. In einem Beschluss vom 3. Juli 2019 stellte es fest, dass bei der Aussage des VW-Chefs nichts dafürspreche, dass es sich dabei um eine unbedachte spontane Äußerung handele, deren brisanten Erklärungswert er nicht überblickt habe (Az.: 6 O 1791/18). Vielmehr deute sie darauf hin, dass die in dem Unternehmen intern als Umschaltlogik bezeichnete Funktion nicht gesetzeskonform war, dies Mitarbeitern auch bekannt war und das Kraftfahrt-Bundesamt getäuscht wurde. Dabei sei es abwegig, dass nun untergeordnete Konstrukteure von der Manipulations-Software gewusst haben sollen und Vorgesetzte nicht informiert gewesen seien.
„Nachdem ohnehin schon zahlreiche Gerichte entschieden haben, dass VW die Kunden im Abgasskandal vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb schadensersatzpflichtig ist, dürften sich die Forderungen gegen VW nun noch besser durchsetzen lassen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/
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