Kostenlosen Termin online buchen
Verbraucherschutz wird in Deutschland groß geschrieben. Wer eine mangelhafte Sache erwirbt, hat gute Chancen diese zurück zu geben und sein Geld zurück zu erhalten.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Verbrauchern wird ein umfassendes Widerrufsrecht eingeräumt, dies nicht nur beim sog. Fernabsatz wie bei Online-Bestellungen. Danach kann der Verbraucher binnen 14 Tagen den Widerruf erklären und die Sache zurückgeben- ohne jede Begründung. Oft gewähren Unternehmen auch ein Umtauschsrecht. Hierauf  hat man allerdings keinen Anspruch. Aber selbst wenn die 14 Tage abgelaufen sind, hat der Verbraucher gute Chance. Zeigt sich binnen 6 Monaten ein Mangel, so wird von Gesetz wegen vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe der Sache vorlag. Die Vermutung ist aber widerleglich. Wer das bestellte Kleid mit Kaffeeflecken vollsaut, kann sich natürlich nicht auf die Vermutung berufen“.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller