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Fährt ein Rennradfahrer nicht auf dem Radweg sonder auf der Straße und stürzt dann aufgrund einer Ölspur, die ein Auto hinterlassen hat, dann trägt er zur Hälfte die Mitschuld am Schaden, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Der Fahrradfahrer muss den Radweg benutzen, weil dieser mit dem blauen Verkehrsschild für Radweg gekennzeichnet ist.
Foto: © Stefan Schnurr @fotolia.com
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller