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Wenn im Schlafzimmer eine komplette Wand durchfeuchtet  ist, kann man die Miete um 5% mindern. Dies entschied das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg. 
Fällt im Schlafzimmer die Heizung aus, kann die Miete sogar um 20 % gemindert werden, laut Landgericht Hamburg.
Wenn ohne Verschulden des Mieters Schimmelpilze entstehen, kann eine Mietminderung von 8 % geltend gemacht werden, gemäß Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg.
Ist das Treppenhaus verwahrlost und verschmutzt kann die Miete um 10 % gemindert werden, laut Amtsgericht Dortmund.
Sind undichte Fenster in der Wohnung vorhanden, kann die Miete um 20% geminderte werden, entschied das Landgericht Kassel.
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