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Einem Mieter kann nicht gekündigt werden, wenn dessen Besuch sich dem Vermieter gegenüber daneben benimmt. Das Landgericht in Berlin musste sich mit einem Fall auseinandersetzen, in dem eine Vermieterin ihrem Mieter gekündigt hatte, nachdem dessen Gast ihr ins Gesicht geschlagen hatte. 
Da das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter schon zuvor schwierig war und der Gast des Mieters bei diesem einige Wochen wohnte, ohne dass der Vermieter dazu die Einwilligung erteilt hatte, wollte der Vermieter dies nicht weiter dulden und schickte ihm die Kündigung. Zwar gilt die Ohrfeige als Körperverletzung, rechtfertigt aber nicht die Kündigung, da der Mieter nicht für das Verhalten seiner Gäste geradestehen muss, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
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