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In letzter Zeit häufen sich auch in den Medien Berichte überfehlerhafte Beratungsleistungen durch Mitarbeiter der Postbank AG bzw. des Tochterunternehmens Postbank Finanzberatung AG beim Verkauf von Kapitalanlagen. Betroffen sind Wertpapiere, aber auch Fondsanlagen. Ende letzten Jahres soll über einen Hamburger Anwalt sogar ein Strafantrag gegen den Vorstand wegen angeblichem „gewerbsmäßigen Betrugs“ gestellt worden sein. 
Nicht unproblematisch erscheint dabei die bestehende Vertriebsstruktur. So werden Produkte der Postbank AG über ca. 3000 selbstständige Handelsvertreter, welche unter dem Dach der Postbank Finanzberatung AG zusammengefasst sind, vertrieben. Diese Handelsvertreter haben nicht den Status von Mitarbeitern, beziehen also kein festes Gehalt. Vielmehr leben sie vor allem von Provisionen, welche aus dem Verkauf der Finanzprodukte abgerechnet werden. Zudem sollen nach Medienberichten strenge Vorgaben der Postbank existieren, welche Art von Produkten zu bestimmten Zeiten verkauft werden sollen. 
Für eine unabhängige Beratung sind dies sicherlich nicht die besten Voraussetzungen. Angesichts der Vielzahl an Fällen, in denen der Postbank-Tochter Falschberatung unterstellt wird, wäre die Postbank gut beraten, die eigenen Vertriebsstrukturen im Bereich der Kapitalanlagen gründlich zu überdenken.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden beraten neben vielen anderen Rechtsgebieten auch in  sämtlichen Angelegenheiten des Kapitalmarktrechts. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller selbst ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller