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Seit Januar 2010 sind Banken verpflichtet, jede Anlageberatung schriftlich in einem sogenanten Beratungsprotokoll zu dokumentieren. Wie dieses Protokoll im Detail auszusehen hat, ist allerdings nicht festgelegt.
Das Ergebnis einer Studie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lässt vermuten, dass die eingeführten Beratungsprotokolle der Banken nun eher die Kreditinstitute schützen, als den Verbraucher. Die Studie kommt nämlich zu dem Schluss, dass viele Banken die Beratungsprotokolle dazu nutzen, ihr Haftungsrisiko zu minimieren. So enthielten viele der untersuchten Protokolle Klauseln, die das Geldinstitut pauschal von der Haftung entbinden sollen, und meist war auch eine Unterschrift des Anlegers vorgesehen.
Der vzbv forderte nun einen „klaren, einheitlichen und verbindlichen Standard für die Beratungsdokumentation“. Die Auswertung der durchgeführten Studie legte in allen wichtigen Punkten gravierende Mängel der Protokolle offen. So wurden die finanziellen Verhältnisse des Anlegers und seine Risikobereitschaft in keinem einzigen Protokoll zufriedenstellend dargelegt. Selten wurden das Anlageziel und die bisherigen Erfahrungen des Kunden mit Finanzgeschäften vollständig festgehalten. Kein einziges der 61 untersuchten Beratungsprotokolle legte aussagekräftig offen, welche Provisionen für die Vermittlung der Geldanlage an die Bank fließen. 
Offenbar ist es so, dass nur wenn die Banken fürchten müssen, für Falschberatungen belangt zu werden, es mehr Sorgfalt in der Finanzvermittlung geben wird. Als Anleger sollte man darauf bestehen, ein Beratungsprotokoll ausgehändigt zu bekommen; man sollte es aber nicht unterschreiben.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller