Sucht ein Vermieter für seine freiwerdende Wohnung einen Nachmieter, muss er mit dem derzeitigen Mieter unbedingt einen Besichtigungstermin absprechen. Mindestens 48 Stunden vorher muss er informieren, wann der Besichtigungstermin stattfinden soll, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Der Noch-Mieter hat dabei Mitspracherecht, denn er muss sich nicht extra für den Besichtigungstermin Urlaub nehmen.
Vor allem ist zu beachten, dass der Vermieter in der Abwesenheit des Noch-Mieters nicht das Recht hat, eine Wohnbesichtigung durchzuführen. Ganz verweigern darf der Mieter dies aber auch nicht. Zwei Besichtigungstermine pro Woche sind zu tolerieren.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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