Wenn der Vermieter für seine freiwerdende Wohnung einen Nachmieter sucht, dann muss der Besichtigungstermin mit dem Noch-Mieter abgesprochen sein.
Der Vermieter muss dem Noch-Mieter den Besichtigungstermin für die Wohnung mindestens 48 Stunden vorher bescheid sagen, dass ein Termin stattfinden soll, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Allerdings hat der Noch-Mieter Mitspracherecht, er muss sich nicht extra für den Besichtigungstermin Urlaub nehmen, wenn der Nachmieter die Wohnung am Tage anschauen will.
Auch wenn die Terminabsprache schwierig ist, weil der Noch-Mieter eventuell berufstätig ist, hat der Vermieter nicht das Recht in der Abwesenheit des Noch-Mieters eine Wohnungsbesichtigung durchzuführen. Doch ganz verweigern darf sich der Mieter nicht. Erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Zwei Besichtigungstermine pro Woche sind zu tolerieren.
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