Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 11.12.2007 Maßnahmen angekündigt, um Darlehensnehmer besser zu schützen, insbesondere beim in der Praxis häufig vorkommenden Verkauf von Darlehensforderungen. Die geplanten Regelungen sollen in das sogenannte „Risikobegrenzungsgesetz“ aufgenommen werden, über das der Bundestag bereits berät. Vorgesehen ist, dass Banken verpflichtet werden sollen, Darlehen anzubieten, bei denen die Darlehensforderung nicht abgetreten werden darf. Auf dieses Angebot muss ausdrücklich vor Abschluss eines Darlehensvertrags hingewiesen werden. Auch Unternehmer sollen künftig die Möglichkeit erhalten, nicht abtretbare Darlehensverträge abzuschließen. Bei abtretbaren Darlehensforderungen soll eine Anzeigepflicht gegenüber dem Darlehensnehmer eingeführt werden, wenn die Forderung abgetreten wird. Im übrigen sollen Darlehensgeber künftig verpflichtet sein, spätestens drei Monate vor Auslaufen einer Zinsbindung oder vor Fälligkeit des gesamten Rückzahlungsanspruchs entweder ihre Bereitschaft zur Abgabe eines Folgeangebots zu erklären oder darauf hinzuweisen, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Weiter soll der für Verbraucherdarlehen bestehende Kündigungsschutz auf Grundstücksdarlehen ausgedehnt werden. Schließlich soll Darlehensnehmern, wenn der Darlehensgeber zu Unrecht aus einer vollstreckbaren Urkunde die Zwangsvollstreckung betreibt, ein verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch eingeräumt werden.
Besserer Schutz von Kreditnehmern geplant
von Preller | Juni 17, 2015 | Bank- und Kapitalmarktrecht | 0 Kommentare
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