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Ein bewährter Grundsatz der Justiz bei zahlreichen Delikten lautet ja „Resozialisierung statt Strafe“. Dies gilt aber nicht im Verkehrsrecht. 
Die Unfallzahlen gehen zwar seit Jahren zurück, trotzdem setzt das Bundesverkehrsministerium konsequent auf Abschreckung durch höhere Bußgelder – ganz besonders für Geschwindigkeitsüberschreitungen und Trunkenheit am Steuer. Wer zum Beispiel beim ersten Mal mit zu viel Alkohol im Blut erwischt wird, zahlt mit 500 Euro jetzt doppelt so viel wie noch vor zwei Jahren. Wiederholungstäter müssen mit 1.500 Euro rechnen. Hier gilt wohl das Motto „Besser als eine neue Promille-Grenze sind härtere Strafen für Alkoholsünder“. 
Verkehrspsychologen sehen das allerdings kritisch. Man könne nicht davon ausgehen, dass sich Verkehrssünder durch höhere Geldstrafen zur Vernunft bringen lassen. Denn die Strafe wird oft erst Wochen oder Monate nach dem Delikt gezahlt. Dann sehen es die Menschen nur noch als Ärgernis und denken: Pech gehabt, zahl ich eben. Wirksamer als der Griff ins Portemonnaie sei die Einsicht. Der Autofahrer müsse verstehen lernen, was er zum Beispiel bei einer Spritztour mit 1,2 Promille anrichten kann. Das belegt auch die Statistik: Nach einer Geldstrafe wurden 19 Prozent der Alkoholsünder rückfällig, nach einer psychologischen Schulung nur sechs Prozent.
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vergehen

 

 

Bußgeld

 

 

Punkte

 

 

Fahrverbot

 

 

Rote Ampeln überfahren

 

 

90 €

 

 

3

 

 

 

 

            bei schon länger als 1 Sekunde andauernder   Rotphase

 

 

200 €

 

 

4

 

 

1 Monat

 

 

Bei   geschlossener Schranke die Bahngleise überqueren

 

 

700 €

 

 

4

 

 

3 Monate

 

 

Fehlverhalten   an Fußgängerüberwegen

 

 

80 €

 

 

0

 

 

 

 

Überholen   im Überholverbot

 

 

70 €

 

 

1

 

 

 

 

            mit Behinderung des Gegenverkehrs oder unklarer   Verkehrslage

 

 

150 €

 

 

4

 

 

 

 

Fahren   mit nicht verkehrssicherem Auto

 

 

80-270 €

 

 

0

 

 

 

 

Beim   Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten

 

 

70 €

 

 

3

 

 

 

 

dabei   den Fußgänger oder Fahrradverkehr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

            behindert

 

 

100 €

 

 

3

 

 

 

 

            gefährdet

 

 

150 €

 

 

3

 

 

 

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Foto:© Peter Rauh @ fotolia.com
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller