Anleger des Schiffsfonds der MS „Uranus“ sehen sich derzeit erheblichen gerichtlichen Zahlungsforderungen des Insolvenzverwalters Tim Beyer ausgesetzt. Konkret geht es dabei um Ausschüttungen, welche bis zum Jahr 2007 an die Anleger ausgezahlt wurden, wie Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden berichtet.
Besteht tatsächlich ein Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückerstattung?
Die Besonderheit dieser Fälle besteht sicherlich darin, dass es ausschließlich noch um die Haftung für Gewerbesteuern geht. Diese Gewerbesteuer wurde mit Bescheid vom 03.06.2016 festgesetzt. Sie beruht auf einer Veräußerung des Fondsvermögens während des vorläufigen Insolvenzverfahrens. Und hier stellt sich nun die Frage, ob eine solche Veräußerung vor Beginn des regulären Insolvenzverfahrens tatsächlich einem Sachverhalt der Veräußerung im späteren Insolvenzverfahren gleichzustellen ist. Eine sicherlich hoch interessante Rechtsfrage, von der jedoch eine Haftung der Anleger abhängen könnte.
Auf keinen Fall sollte Zahlungsaufforderungen nachgekommen werden, ohne dies vorher durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Gegenwärtig dürfte bereits eine Vielzahl von Verfahren bei Gericht anhängig sein.
Sie suchen einen Rechtsanwalt in Wiesbaden? Die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden berät Sie gerne weiter in diesbezüglichen, aber auch in anderen Rechtsfragen. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller verfügt neben dem Kanzleisitz in Wiesbaden auch über Sprechstundenorte in Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München und Bad Harzburg.
Neueste Kommentare