Soll ein Mitarbeiter versetzt werden, muss der Betriebsrat der Versetzung zustimmen. Für diese Zustimmung gilt eine Frist von einer Woche. Diese Frist beginnt dann, wenn der Arbeitgeber dem Gremium alle Informationen vorgelegt hat, die erforderlich sind. Gemeint sind Daten wie zum Beispiel die künftige tarifliche Eingruppierung sowie die persönlichen Daten des Arbeitnehmers.
In einem vor Gericht verhandelten Fall sollten drei Mitarbeiter von einer Drogeriekette auf andere Märkte verteilt werden, allerdings verweigerte der Betriebsrat die Forderung der Drogeriekette. Grund dafür war, dass die drei Mitarbeiter künftig bis zu dreieinhalb Stunden zu ihrer neuen Arbeitsstelle bräuchten und dies eine unangemessene Härte darstellt. Außerdem gab es für die Drogeriekette auch Personalbedarf in einem deutlich näher liegendem Markt.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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