In Darmstädter Landgericht wurden 14 Angeklagte beschuldigt, dass sie sich mit dem Verkauf von sogenannten Schrottimmobilien 14 Millionen Euro erschlichen haben. Aufgrund der hohen Anzahl von 14 Angeklagten wich die Wirtschaftskammer Darmstadt nach Frankfurt aus. Die Anklage beinhaltet mehr als 80 Seiten, so dass die Verlesung nach sechs Stunden vertagt werden musste.
Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass die Angeklagten eine Art Bande gebildet hatten und nicht werthaltige Wohnungen und auch Häuser zu überzogenen Preisen an Personen verkauft hat, die sich diese eigentlich nie hätten leisten können, um sich selbst Kredite zu ergaunern. Die Angeklagten inserierten in der Zeitung mit diversen Krediten, woraufhin sich mehrere Interessierte meldeten. So zum Beispiel auch ein arbeitsloses Ehepaar und eine Frau, die den insolventen Betrieb ihres Mannes unterstützen wollte. Nach ersten Gesprächen mit den Angeklagten war den Interessenten geraten worden, zunächst eine Immobilie zu erlangen, als Kreditsicherheit. Es wurde versprochen, dass die Mieteinkünfte der neu erworbenen Immobilie die fälligen Ratenzahlungen begleichen würden.
Der Kopf der Bande ist eine 44 Jahre alte Geschäftsfrau, der unter anderem vorgeworfen wird, Dokumente gefälscht zu haben. Die Unterlagen belegen nämlich, dass die Darlehensnehmer meistens über 8000 Euro Monatseinkommen verfügten, was nicht der Realität entsprach. Angeblich sollen auch Notare an dem Betrug beteiligt gewesen sein, denn die Kredite wurden nicht auf die Konten der Angeklagten ausgezahlt, sondern auf die der Notare, welche die Gelder wiederum weiterleiteten.
106 Eigentumswohnungen sind nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft so finanziert worden, wobei viele dieser Immobilien in Wiesbaden liegen. Ein Beispiel hierfür ist ein stark renovierungsbedürftiges Haus in der Moritzstraße, welches von den Angeklagten für eine halbe Millionen Euro gekauft und dann in Wohnungen aufgeteilt wurde, die sie wiederum für 361 000 Euro, 254 000 Euro und 188 000 Euro an die Kreditnehmer weiterverkauften.
Mitgeteilt von Rechtsanwaltskanzlei Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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