Wer gegenwärtig ein Haus kaufen oder eine Wohnung mieten will, der achtet nichtmehr nur noch auf die Lage und die Geräumigkeit, sondern durchaus auch auf die Energieklasse des Objekts. In einigen Fällen ist es für Eigentümer Pflicht ist einen Energieausweis vorzeigen zu können, erläutert der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Als Eigentümer ist es jedoch nur dann Pflicht einen Energieausweis zu besitzen, wenn das Eigentum verkauft oder vermietet werden soll.
Gegenwärtig versuchen jedoch unseriöse Anbieter per Telefon die Hauseigentümer zu überzeugen, dass ein Energieausweis generelle Pflicht sei. Dabei behaupten diese regelmäßig, dass diese Pflicht in der Energiesparverordnung normiert sei, was viele Eigentümer verunsichert, weiß der Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Stimmt der Betroffene dem Angebot einen Energieausweis ausstellen zu lassen zu, so bekommt dieser eine Auftragsbestätigung mit einer Rechnung, oftmals in Höhe von mehreren hundert Euro. In diesem Fall empfiehlt der Rechtsexperte Cäsar-Preller kein Geld zu überweisen sondern von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
Den Vertrag auch wegen arglistiger Täuschung anzufechten ist ebenfalls sinnvoll, betont Cäsar-Preller.
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