Vor dem Amtsgericht Wiesbaden wurde nunmehr ein Hartz IV Empfänger zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung verurteilt, da er nach Feststellung des Gerichts Beihilfe zum Betrug geleistet hatte.
Der Angeklagte kaufte von der früheren Wiesbadener Immobilienfirma Casa Art ein Haus in Schierstein für 725.000,00 €. Noch am selben Tag verkauft er eine der Wohnungen aus dem Haus an einen Dritten, welcher hierfür bei einer Bank einen Darlehen über 230.000,00 € aufnimmt. Die Bank begnügt sich hierbei mit einer Außenkontrolle des Hauses und der Tatsache, dass die von dem Erwerber vorgelegten Papiere stimmig erscheinen.
Wie sich später jedoch herausstellte, waren Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge und Ausweispapiere des Erwerbers gefälscht, das Darlehenskapital verschwunden und die Wohnung eine sogenannten Schrottimmobilie, die nicht einmal die Hälfte der 230.000,00 € wert ist. Die Bank bleibt auf einem Schaden von über 140.000,00 € sitzen.
Der Angeklagte selber war nur ein kleines Rädchen bei diesem Betrug, welcher in dieser Form wohl mehrfach abgezogen wurde und keinen Einzelfall darstellt. Immer wieder werden die schlechten Kontrollen der Banken im Bereich der Standartfinanzierung ausgenutzt, um aus Bruchbuden werthaltige Immobilien zu machen, für welche Darlehen abgegriffen werden. So wurden allein von den Hintermännern im obigen Fall bereits Kredite von über 14 Millionen Euro auf diese Weise erschlichen.
Es bleibt abzuwarten, welcher weitere Schaden durch diese Betrüger noch entsteht und wie die Banken reagieren werden.
Doch nicht nur Banken werden durch Betrügereien im Zusammenhang mit Schrottimmobilien geschädigt, auch unbescholtene Käufer zahlen häufig viel zu hohe Preise für Immobilien und erleiden so einen Schaden. Sollten auch sie eine Schrottimmobilie erworben haben, steht das Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller mit über 15 Jahren Erfahrung im Bereich des Anlegerschutzes gerne zur Seite und prüft für Sie, ob Schadensersatzansprüche bestehen.
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