Nicht nur Autofahrer sondern auch Fußgänger können ihren Führerschein verlieren wenn sie betrunken unterwegs sind oder auffällig werden, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Die Begründung dazu lautet, dass ein Fußgänger der regelmäßig Alkohol zu sich nimmt nach übermäßigem Alkoholkonsum unter Umständen auch versuchen wird, Auto zu fahren.
In dem Fall hat ein 3,0 Promille stark alkoholisierten Mann auf einem Fest randaliert und wurde daraufhin von der Polizei in Gewahrsam genommen. Nachdem der Mann sich weigerte ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen entzog die zuständige Behörde ihm seine Fahrerlaubnis. Der Mann jedoch begründete er sei nicht alkoholisiert im Straßenverkehr aufgefallen. In dem Gerichtsbeschluss heißt es dagegen:
„Zweifel anseiner Trennungsfähigkeit zwischen Alkoholkonsum und Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr“seien begründet.
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