Wenn kurz vor Ende der fünfjährigen Verjährungsfrist Baumängel entdeckt werden, so sollten schnell verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden, erläutert der Wiesbadener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Joachim Cäsar-Preller.
Insbesondere bei Bausachen empfiehlt sich das sogenannte selbständige Beweisverfahren. In einem solchen werden Beweise gesichtet, Mängel festgestellt und Schäden dokumentiert. Auch die Frage wie hoch die voraussichtlichen Beseitigungskosten sein werden, wird geprüft, erläutert der Rechtsanwalt Cäsar-Preller die Ziele eines solchen Verfahrens.
Eine gerichtliche Beurteilung der Gutachten und gesicherten Fakten wird seitens des Gerichtes im Falle eines solchen Verfahrens jedoch nicht durchgeführt. Soweit sich die Parteien nach dem Beweisverfahren immer noch nicht einigen können, muss der Geschädigte anschließend Klage erheben, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Die Kosten für die einzuholenden Gutachten muss im Falle des Beweisverfahrens erstmal der Antragsteller vorstrecken. Im Falle des späteren Obsiegens muss der Gegner die Kosten jedoch übernehmen.
Dies kann aber dauern, allein das Beweisverfahren kann sich ein Jahr und länger ziehen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung kann also einige Zeit ins Land gehen, erläutert Cäsar-Preller.
Aber zumindest kann im Verfahren nichts mehr verjähren.
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