Bei einem Bewerbungsgespräch sollten sich Jugendliche immer von ihrer besten Seite präsentieren. Jedoch sollten sie keine Fähigkeiten erfinden, wie z.B. gute Sprachkenntnisse, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Denn spätestens beim Ausbildungsbeginn kommt die Wahrheit ans Licht. Das könnte für die Jugendlichen dann unangenehme Folgen haben, denn während der Probezeit können Auszubildende jederzeit fristlos gekündigt werden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Neueste Kommentare