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Schon seit mittlerweile 10 Jahren zieht sich ein juristischer Streit hin, in welchem Gläubiger Geld aus Argentinischen Staatsanleihen verlangen. „Sie bekamen nun vom BGH Recht.“, berichtet Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Der BGH bestätigte nämlich kürzlich einen Anspruch zweier Deutscher Privatanleger, welche in den 1990ern argentinische Staatsanleihen nach deutschem Recht erwarben (Az.: XI ZR 47/14, XI ZR 193/14). Im Jahre 2001 kam es in Argentinien zu einer schweren Wirtschaftskrise, in welcher auch ihr Finanzsystem zusammenbrach. Ein Jahr später konnte die Regierung ihre Schulden in Höhe von 95 Milliarden $ nicht mehr zahlen. „In Umschuldungsverhandlungen verlangte Argentinien von seinen Gläubigern einen Verzicht von 70 % ihres Geldes, was 93 % auch mitmachten.“, sagt Cäsar-Preller. Einige, beispielsweise die Kläger, machten hierbei aber nicht mit. Sie pochten auf eine Rückzahlung ihres investierten Kapitals in Höhe von umgerechnet etwa 8.000 €. Bei Zeichnung ihrer Anlagen nach deutschem Recht fehlten sogenannte „Collective Action Clauses“, nach welchen sich eine Minderheit bei Beschlüssen einer Mehrheit von Gläubigern fügen muss.

Nach Ansicht der BGH-Richter haben die Kläger somit einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Gelder. „Hier weigert sich Argentinien nach wie vor, eine Vollstreckung gestaltet sich sehr schwierig.“, so Cäsar-Preller.
Es bleibt also abzuwarten, ob Argentinien schließlich einlenkt.

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