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Gestern wurde ein Urteil des Bundesgerichtshofs veröffentlicht, nachdem die Iberia für eine Flugverspätung über 3 Stunden den Reisenden eine Entschädigung in Höhe von jeweils 600 € zahlen muss.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller hierzu: „Entschädigungszahlungen für Verspätungen über 3 Stunden gewährt der BGH schon länger. Im vorliegenden Urteil wurde aber klar gestellt, dass es unerheblich ist, ob der Flug tatsächlich mit mehr als 3 Stunden Verspätung beginnt oder ob –wie hier- auf Grund einer geringeren Verspätung ein Anschlussflug verpasst wird und es somit zu über 3 Stunden kommt.“ 
Auch sonst stehen den Reisenden meist mehr Ansprüche zu, als diese ahnen.
„Dem Reisenden kann auch ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für Übernachtung, Verpflegung oder eine Umbuchung auf einen Zug zustehen. Wichtig ist allerdings, dass man diesen frühzeitig geltend macht“, so Cäsar-Preller weiter.
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