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Für ein Darlehenskonto von Privatkunden dürfen Banken keine Kontogebühren verlangen. Der Grund für die Unzulässigkeit der Gebührenerhebung liegt gemäß Bundesgerichtshof, Aktenzeichen XI ZR 388/10, darin, dass die Bank das Darlehenskonto ausschließlich zu eigenen Buchhaltungs- und Abrechnungszwecken führt.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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