Autofahrer die auf Blitzerfots nicht eindeutig zu erkenne sind, müssen nicht zahlen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Jeder Autofahrer muss klar identifizierbar sein, denn wenn die Aufnahme keine charakterlichen Merkmale zeigt, kann der Fahrer nicht belangt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Bamberg.
Ein Fall:
Eine Fahrerin musste wegen zu geringem Sicherheitsabstand 160 Euro zur Strafe bezahlen. Da aber ihr Gesicht mit der Sonnenbrille bedeckt war, konnte man sie nicht eindeutig erkennen. Somit hob das Oberlandesgericht Bamberg die Entscheidung wieder auf.
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