Kostenlosen Termin online buchen
Ist bei einem Auto die Heckscheibe zugeschneit und bemerkt der Autofahrer deswegen einen Einsatzwagen mit Blaulicht zu spät, trägt er bei einem Unfall Mitschuld. Dies entschied das Amtsgericht Villingen-Schwenningen. Außerdem hat der Autofahrer Mitschuld, wenn das Martinshorn im Getöse der Lüftung untergeht, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Dies ändert auch nichts daran, wenn der Einsatzwagen zu früh zum Überholen ansetzt hat. 
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller