Ist bei einem Auto die Heckscheibe zugeschneit und bemerkt der Autofahrer deswegen einen Einsatzwagen mit Blaulicht zu spät, trägt er bei einem Unfall Mitschuld. Dies entschied das Amtsgericht Villingen-Schwenningen. Außerdem hat der Autofahrer Mitschuld, wenn das Martinshorn im Getöse der Lüftung untergeht, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Dies ändert auch nichts daran, wenn der Einsatzwagen zu früh zum Überholen ansetzt hat.
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