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Steigt ein Geschädigter eines Auffahrunfalls auf der Autobahn aus, um den entstanden Schaden zu begutachten, so trägt er Mitschuld, wenn dieses Begutachten zu einem weiteren Unfall führt, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Die Mitschuld beträgt in diesem Fall 20%. Denn die Autobahn dürfe nur im äußersten Notfall betreten werden, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe 
(Az. 1U 136/12).
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