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Zum 01.12.2013 wird der Grenzwert für Blei im Trinkwasser verschärft. Nach Angaben von Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und angestellter Rechtsanwalt der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden, sind alte Bleirohre, welche die neuen Anforderungen nicht erfüllen, vom Hauseigentümer bis dahin auszutauschen: „Schon jetzt steht Mietern ein Minderungsrecht zu, wenn die Grenzwerte für Bleigehalt nicht eingehalten werden. Diese Minderung kann bis zu 10 % betragen. Zudem können Vermieter aufgefordert werden, die Unbedenklichkeit des Trinkwassers nachzuweisen. Der Vermieter ist zu einem Austausch der alten Rohre verpflichtet, wenn diese den Anforderungen der neuen Grenzwerte nicht mehr genügen“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Cäsar-Preller beraten neben vielen anderen Rechtsgebieten auch in  sämtlichen mietrechtlichen und immobilienrechtlichen Angelegenheiten. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller selbstist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht.
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