Das Bußgeld für einen Geschwindigkeitsverstoß ist dann rechtens, wenn Blitzgeräte erst dann Fotos schießen, nachdem sie durch Messung einen Verstoß festgestellt haben. So entschied das Bundesverfassungsgericht, Aktenzeichen: 2 BvR 759/10.
Diese Klarstellung war notwendig, nachdem das Gericht im vergangenen Jahr einem Mann Recht gegeben hatte, der sein Bußgeld nicht bezahlen wollte. Er war durch einen Straßenbereich gefahren, in dem Videokameras ständig Aufzeichnungen machten, und wurde so als Verkehrssünder ausgemacht. Das Gericht meinte damals jedoch, eine permanente Videoüberwachung verletze das Persönlichkeitsrecht von Bürgern.
Verschiedene Amtsgerichte begannen anschließend damit, ertappte Verkehrssünder freizusprechen. Dabei spielte es keine Rolle, ob die Raser durch eine dauerhafte Videoüberwachung erwischt wurden oder durch eine Anlage, die erst misst und dann blitzt.
Jetzt erfolgte durch das Bundesverfassungsgericht die Klarstellung: Bußgelder durch Dauerüberwachung sind also nicht rechtens. Bei Aufzeichnungen von Geschwindigkeitsverstößen, die durch eine Lichtschranke oder ein Lasergerät ausgelöst wurden, muss der Raser jedoch zahlen – sind zulässig.
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