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Ginge es nach dem Bundesgerichtshof-Präsidenten Klaus Tolksdorf, so dürften Blutproben von alkoholisierten Autofahrern künftig ohne Zustimmung eines Richters möglich sein. Seiner Meinung nach ist nach geltendem Gesetz die Blutentnahme kaum praktikabel. Tolksdorf forderte den Gesetzgeber auf, die Vorschriften zu ändern. Er äußerte, dass eine Abschaffung dieses sogenannten Richtervorbehalts ein großer Verdienst wäre und der Eingriff in die Freiheitsrechte des Einzelnen – anders als bei einer Wohnungsdurchsuchung – relativ gering sei. Auch die Beweislage sei eine völlig andere. Denn ein betrunkener Autofahrer gerate in der Regel bei einer Polizeikontrolle durch seinen Alkoholgeruch in Verdacht. Tolksdorf betonte, dass, um verlässliche Werte des Alkoholspiegels zu erhalten, die Blutprobe so schnell wie möglich genommen werden müsse. Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden

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