Duschvorhangstange, Spiegel und Handtuchhalter dürfen natürlich in einem Badezimmer nicht fehlen. Mieter sollten jedoch aufpassen beim Anbringen der Gegenstände, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Durchbohren sie die Fließen und nicht die Fugen, müssen sie dem Vermieter Schadensersatz zahlen, so das Amtsgericht Berlin- Köpenick.
Ein Fall:
Eine Mieterin hatte die Fliesen im Badezimmer angebohrt um die Einrichtungsgegenstände anzubringen. Der Vermieter wollte den Schaden am Ende mit der Kaution verrechnen.
Die Mieterin wehrte sich dagegen und zog vor das Gericht.
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