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Will ein Hauseigentümer nach einem Brand seiner Versicherung auch die Kosten für andere Gebäudeschäden unterjubeln, die nicht durch den Brand verursacht worden sind, riskiert er seinen Versicherungsschutz.
So hat das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen: 0 U 53/09) in einem zu verhandelnden Fall entschieden. Obwohl nach einem Brand das Erdgeschoss des Hauses vom Feuer verschont geblieben war, wollten die Hauseigentümer sich die komplette Gebäudesanierung von ihrem Versicherer bezahlen lassen. Das Gericht sah darin den Versuch einer arglistigen Täuschung. Deswegen musste die Versicherungsgesellschaft auch für die tatsächlichen Brandschäden nicht aufkommen.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden

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