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Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass eine Frauenärztin 20.000 € Schmerzensgeld an ihre Patientin bezahlen muss. Denn die Ärztin diagnostizierte Brustkrebs zu spät. 
2001 wurde bei der Frau eine Mammografie durchgeführt. Der Arzt empfahl der Frau die nächste Röntgenuntersuchung 9 Jahre später. 
Im Jahre 2010 wurde dann in der Brust ein Tumor entdeckt. Die Lymphknoten waren auch befallen. 
Somit musste sich die Frau einer Operation sowie einer Strahlen- und Chemotherapie unterziehen. 
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Krebs hätte früher erkannt werden können. Denn wäre sie schon 2008 untersucht worden, hätte die Operation kleiner ausfallen können. 
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