Auch im vergangenen Jahr setzte sich die Krise der Schifffahrt und damit auch der Schiffsfonds fort. Wie das fondstelegramm berichtet, wurden 2013 von Investoren von Schiffsfonds rund 58 Millionen Euro Kapitalerhöhungen aufgebracht, um angeschlagene Schiffsfonds vor der Insolvenz zu retten. Das fondstelegramm stützt sich dabei auf Zahlen des Bundesverbands Sachwerte und Investitionsvermögen (BSI).
Besonders stark von den Kapitalerhöhungen sollen demnach HCI-Schiffsfonds betroffen gewesen sein. Aber auch bei Dr. Peters, Lloyd Fonds, Nordcapital oder Gebab sei es zu Kapitalerhöhungen gekommen. „Die Zahlen zeigen, dass die Krise in der Schifffahrt noch nicht vorbei ist. Etliche Schiffsfonds sind dadurch in den vergangenen Jahren in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. In der Folge käme es häufig dazu, dass die Anleger frisches Kapital investieren sollen, um eine Insolvenz des Schiffsfonds zu vermeiden. Oder bereits geleistete Ausschüttungen würden wieder zurückgefordert.
„Anleger stecken in solchen Situationen in der Zwickmühle. Denn auch wenn sie noch einmal investierten, ist das keine Garantie dafür, dass der Fonds gerettet ist. Auch Ausschüttungen können von den Emissionshäusern nicht ohne weiteres zurückgefordert werden. Nach verschiedenen Gerichtsurteilen muss dies ausdrücklich im Gesellschaftsvertrag geregelt sein“, erklärt Cäsar-Preller. Auf der anderen Seite droht den Anlegern im Fall einer Insolvenz der Totalverlust ihres investierten Geldes.
Fachanwalt Cäsar-Preller empfiehlt betroffenen Anlegern daher, ihre Kapitalanalage rechtlich auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. „Das kann unter Umständen der sicherste Weg sein, sein Geld zurückzubekommen“, so der Jurist.
Ansprüche auf Schadensersatz können z.B. durch Falschberatung entstanden sein. Denn im Beratungsgespräch müssen die Anleger über alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden. Denn Anteile an Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und als solche auch einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt. Dazu zählen u.a. die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit, Wechselkursschwankungen oder der Totalverlust des Geldes. „Unserer Erfahrung nach fand diese Aufklärung häufig aber nicht statt oder zumindest nicht im ausreichenden Maß. Stattdessen wurden Schiffsfonds oft als sichere Altersvorsorge beworben, was sie aber aufgrund der geschilderten Risiken nicht sind“, erläutert Cäsar-Preller.
Darüber hinaus müssen Banken auch über alle Provisionen, die sie für die Vermittlung erhalten, ungefragt aufklären. Damit ist nicht nur das Agio gemeint, sondern auch alle weiteren Vergütungen, die für die Vermittlung an die Banken fließen. „Die Rechtsprechung des BGH zu diesen sogenannten Kick-Backs ist eindeutig“, so Cäsar-Preller.
Sowohl das Verschweigen dieser Kick-Backs als auch eine unzureichende Risikoaufklärung können den Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.
Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de
Neueste Kommentare