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Gegen sechs Banken hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Bußgeldverfahren eingeleitet. Den Kreditinstituten wird vorgeworfen, dass ihre Mitarbeiter Beratungsprotokolle nicht, nicht richtig oder unvollständig ausgefüllt haben. Um welche sechs Banken es sich hier handelt, gab die Bafin allerdings nicht bekannt.
Bei jeder Beratung über Wertpapiere sind die Banken gesetzlich verpflichtet, anschließend dem Kunden ein Protokoll hierüber auszuhändigen. Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belangt werden.
Als Bankkunde sollte man der Bafin Meldung machen, wenn man nach einer Anlageberatung kein Beratungsprotokoll bekommt (Postfach 12 53, 53002 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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