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Der Bundesgerichtshof hat am 05.05.2020 erstmals über einen Diesel-Abgas-Skandal-Fall zu verhandeln gehabt. Der Vorsitzende Richter des 6. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, Herr Stephan Seiters, hat dabei mitgeteilt, dass sich VW und deren Töchter wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gemäß § 826 BGB verantwortlich gemacht hat. VW muss Schadensersatz an die Betroffenen bezahlen. Jedoch müssen sich die Geschädigten die gefahrenen Kilometer als sogenannten Nutzungsvorteil anrechnen lassen. Hierfür gilt die Formel: Kaufpreis x selbstgefahrene Kilometer / 300.000 km.

Das Ergebnis wäre als Abzugsposition vom ehemalig gezahlten Kaufpreis abzuziehen, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Einzelkläger im Diesel-Abgas-Skandal werden durch diesen Verhandlungstag unterstützt

Alle Einzelkläger im Diesel-Abgas-Skandal werden durch diesen Verhandlungstag beim Bundesgerichtshof unterstützt. Diejenigen Geschädigten, die noch keine Einzelklage angestrengt haben, sollten nunmehr kompetent prüfen lassen, ob ihnen nach den vorgenannten Schadensersatzgrundsätzen ein Anspruch gegen VW und deren Töchter zusteht, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Da mit dem Verhandlungstag vom 05.05.2020 sich der Bundesgerichtshof erstmals mit der Thematik beschäftigt hat, dürfte voraussichtlich eine Verjährung der Ansprüche bislang nicht eingetreten sein, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Schadensersatzansprüche geltend machen

Schadensersatzansprüche dürften auch alldenjenigen Geschädigten zustehen, die ihr Auto nach dem 31.12.2015 erst erworben haben. Das Oberlandesgericht Koblenz hat in seiner Entscheidung vom 03.04.2020, in den sogenannten Spätkauffällen, auch einen gleichlautenden Schadensersatzanspruch den Geschädigten zugesprochen.

Ein guter Tag für alle Geschädigten im Diesel-Abgas-Skandal sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

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