Unverheiratete Väter haben es oft schwer, Umgang mit dem eigenen Kind durchzusetzen.
„Hier stellt sich oft die Kindsmutter quer. Wenn der Vater dann keinen Kontakt zum Kind aufbauen kann, sprach das Kindswohl dann meist auch künftig gegen eine andere Regelung“, meint Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Seit einigen Jahren aber hat der Gesetzgeber das Thema Väterrechte entdeckt.
Nun darf der unverheiratete Vater nach der neuesten Gesetzesinitiative des Bundestags auch ein Umgangsrecht durchsetzen, wenn er noch keinen Kontakt zum Kind hat, etwa wenn dieses bei der Mutter und Ihrem neuen Partner aufwächst.
„Väter sind eben nicht nur Erzeuger, heutzutage ist der Gang zum Familiengericht eine tatsächliche Chance für den Vater“, rät Cäsar-Preller.
Neueste Kommentare