Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mieter, der die Wohnung mit weißem Anstrich übernommen hat, sie beim Auszug nicht mit bunt bemalten Wänden hinterlassen darf.
Der Fall:
Ein Mieter hatte seine Wohnung in kräftigen Blau-, Rot- und Gelbtönen gestrichen. Als die Mieter auszogen, übergaben sie die Wohnung mit diesen Farben. Daraufhin ließ der Vermieter die Wände für 3.650 € Weiß überstreichen und verlangte das Geld vom ehemaligen Mieter zurück.
Dem Vermieter wurde Recht gegeben. Denn die Wohnung sei mit diesen bunten Farben nicht vermietbar gewesen. Somit musste der frühere Mieter Schadensersatz für die nötige Renovierung an den Vermieter bezahlen.
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