Bürgt eine mittellose Ehefrau für einen Geschäftskredit ihres Mannes, ist dieser Bürgschaftsvertrag bei krasser finanzieller Überforderung der Frau sittenwidrig. Das gilt jedoch nicht für eine Ehefrau, die Mitgesellschafterin in der GmbH ihres Mannes ist und die Hälfte der Anteile an der Firma hält. Denn eine Geschäftsfrau mit eigenen Anteilen an der GmbH ist in der Lage, sich über Bestand und Umfang der Verpflichtungen zu informieren und die Vorgänge in der Firma (auch und gerade das Eingehen finanzieller Verpflichtungen) entscheidend zu beeinflussen.
(Oberlandesgericht Celle, Aktenzeichen: 3 W 29/07)
Neueste Kommentare